Inklusion beginnt in der Kita und geht in der Schule weiter. Hier erfahrt ihr, welche Möglichkeiten es in Ulm gibt – von der inklusiven Kita bis zur Schulbegleitung.
Kinder mit Down-Syndrom haben einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz (§ 24 SGB VIII). Viele Kitas in Ulm nehmen Kinder mit Behinderung auf – es lohnt sich nachzufragen.
In einer inklusiven Kita wird euer Kind gemeinsam mit allen anderen Kindern betreut. Zusätzlich gibt es Integrationshilfe durch Fachkräfte.
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Wir stellen gerade eine Liste inklusiver Kitas in Ulm zusammen. Habt ihr gute Erfahrungen gemacht? Meldet euch bei kontakt@downkids-ulm.de
💡 Tipp
Meldet euer Kind frühzeitig an (am besten 1–2 Jahre vorher). Sprecht offen über die Diagnose – Offenheit hat sich in unserer Erfahrung bewährt.
In Baden-Württemberg habt ihr die Wahl zwischen inklusiver Beschulung an einer Regelschule und einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ).
Inklusive Beschulung
Euer Kind besucht eine Regelschule mit zusätzlicher Unterstützung. Es gilt ein individueller Bildungsplan.
SBBZ
Spezialisierte Schule mit kleineren Klassen und sonderpädagogischem Fachpersonal.
Gustav-Werner-Schule Ulm
SBBZ mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Grimmelfinger Weg 10, 89077 Ulm
Telefon: 0731 / 161-3750
Hier gehen viele Kinder mit DS in Ulm zur Schule.
Wenn euer Kind eine Regelschule besucht, hat es unter Umständen Anspruch auf eine Schulbegleitung (auch Integrationsassistenz). Diese Person unterstützt euer Kind im Schulalltag.
Antragstellung
Der Antrag geht an das Sozialamt (Eingliederungshilfe) oder das Jugendamt – je nach Hauptbedarf.
Kostenträger
Die Kosten übernimmt die Eingliederungshilfe. Für euch als Eltern entstehen keine Kosten.
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Wir recherchieren gerade Anbieter für Schulbegleitung in Ulm. Habt ihr Erfahrungen? Meldet euch bei kontakt@downkids-ulm.de
Kinder mit Behinderung haben Anspruch auf Nachteilsausgleich. Das können sein:
- ✓ Mehr Zeit bei Klassenarbeiten
- ✓ Mündliche statt schriftliche Prüfungen
- ✓ Technische Hilfsmittel
- ✓ Individuelle Aufgabenstellung
Der Nachteilsausgleich wird in der Klassenkonferenz festgelegt. Sprecht die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer aktiv darauf an.
Nach der Schule stehen verschiedene Wege offen: Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), unterstützte Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen.
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Weitere Informationen zu den Möglichkeiten nach der Schule folgen in Kürze.